Diese Fragen werden uns häufig gestellt

Anmeldung & Teilnahme

1
Was bedeutet die Teilnahme an der Landesförderung ego.-Konzept?

Um unserem Fördermittelgeber gegenüber zu dokumentieren, wer von uns bei der Vorbereitung und Durchführung einer Gründung unterstützt wird, ist es notwendig Teilnehmer:in des Programmes zu werden. Du erklärst deine Teilnahme, indem du:

  • den von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erstellten Teilnehmererhebungsbogen ausfüllst und unterschreibst. Relevant für den Eintritt ins Programm sind die beiden Tabellenblätter: Einwilligungserklärung und Fragebogen zum Eintritt
  • das PDF-Dokument Teilnehmervereinbarung ausfüllst und unterschreibst
  • die De-minimis-Erklärung ausfüllst und unterschreibst
  • Solltest du bereits eine konkrete Gründungsidee bzw. schon gegründet haben, füllst du bitte zusätzlich die Kurzdarstellung Gründungsidee aus.

Alle Dokumente sind unter sind unter Downloads gelistet. 
 

2
Wo gibst du die Unterlagen ab und bekommst Hilfe beim Ausfüllen?

Die Formulare bringst du ausgefüllt und unterschrieben entweder zu einem Beratungsgespräch mit. Bitte vereinbare dafür im Vorfeld einen Termin mit unserem Beraterteam. Oder du bringst die Formulare zu unseren Veranstaltungen mit, zu denen du dich im Vorfeld angemeldet hast.

Die Formulare sind mit entsprechenden Erläuterungen und Ausfüllhilfen versehen. Solltest du dennoch Probleme haben, wende dich an unsere Gründungsberatung:

Tel. 0345-55 22 9 58
E-Mail: steffen.ahrens_at_gruendung.uni-halle.de

3
Wann solltest du dich als Teilnehmer:in registrieren?

Sobald du Leistungen wie Beratungen, ganztägige Workshops, Coachings (> 8 Stunden) in Anspruch nimmst, benötigst du eine Registrierung als Teilnehmer:in in unserem Programm. 

4
Ist es möglich, auch ohne Registrierung an den Angeboten des Transfer- und Gründerservice teilzunehmen?

Es ist keine Registrierung erforderlich, wenn du dich nur über die Angebote informieren möchtest (bspw. Orientierungsgespräch) oder du an einer kollektiven Netzwerk- oder Informationsveranstaltung teilnimmst.

5
Warum benötigen wir deine Angaben bzw. warum werden die Daten erhoben?

Der Fördermittelgeber möchte nachvollziehen, wie die Fördermittel eingesetzt und ob sie zweckmäßig verwendet werden. Wer als Gründungsinteressent:in und Gründer:in die Gründungsförderung des Landes und der EU in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet die benötigten Daten anzugeben. Wer die unter Frage 1 benannten Unterlagen nicht vollständig ausfüllt, kann die Angebote nicht nutzen.

6
Für wen sind die Daten einsehbar, an wen werden sie übermittelt?

Die Angaben werden anonymisiert der EU-Verwaltungsbehörde übermittelt und sind ansonsten ausschließlich den zuständigen Mitarbeiter:innen des Transfer- und Gründerservice zugänglich. Die Mitarbeiter:innen des Transfer- und Gründerservice sind Angestellte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, welche nicht dem Projekt, der für das Land Sachsen-Anhalt beauftragten Prüfeinrichtung (Investitionsbank Sachsen-Anhalt), dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, einem mit der Evaluierung des Projektes beauftragten Institut oder der EU-Prüfbehörde angehören.
Auf Wunsch kann eine individuelle Vertraulichkeitserklärung erstellt werden.

7
Welche Kosten entstehen, wenn du an den Angeboten des Transfer- und Gründerservice teilnimmst?

Keine.
Die Angebote: Gründungsberatung, Mentorenprogramm, Workshops zur Ideengenerierung und Gründerqualifizierung werden im Rahmen der ego.-KONZEPT-Förderung des Landes Sachsen-Anhalt gefördert und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) kofinanziert .

8
Wer kann die geförderten Angebote nutzen?

Unsere Angebote zur Gründungsförderung richten sich an Studierende, Alumni und Wissenschaftler:innen aller Fachbereiche der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, anderer Hochschulen sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, die Selbstständigkeit als berufliche Option sehen und die ggf. ein Unternehmen in Sachsen-Anhalt gründen möchten.
Betreut werden können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen Hochschulhintergrund haben (d.h. an einer Hochschule studieren oder studiert haben) und ihr geplantes Gründungsvorhaben in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen.
Solltest Du noch kein konkretes Gründungsprojekt haben und z.B. nur an Workshops oder Coachingformaten teilnehmen wollen, brauchst Du einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt. Bei Teilnehmenden, deren Gründung bereits vor dem Tag der Teilnahmeerklärung vollzogen wurde, darf der Tag der Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

9
Du hast schon gegründet oder dein Studium abgeschlossen und willst an unseren Angeboten teilnehmen?

Ja, das ist möglich, wenn der Tag deiner Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Der Zeitpunkt des Studienabschlusses bzw. des Studiums spielt keine Rolle.

10
Du studierst an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in Halle (Saale) oder an einer anderen Hochschule und möchtest unsere Angebote nutzen?

Ja, das ist möglich. Es können alle Personen mit Hochschulhintergrund und einer Gründungsabsicht in Sachsen-Anhalt Programmteilnehmende werden.

11
Du planst die Gründung gemeinsam mit anderen Personen im Team? Was ist zu beachten?

Mindestens ein Teammitglied muss einen Hochschulhintergrund haben und das geplante Gründungsvorhaben in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen bzw. seinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

12
Was ist eine De-minimis-Beihilfe?

Über die Kofinanzierung unseres Projektes durch den ESF (Europäischen Union: Europäischer Sozialfonds) wird eine „De-minimis“-Beihilfe gewährt, welche an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft ist.
Damit die als „De-minimis“-Beihilfen bezeichneten Subventionen (Leistungen aus öffentlichen Mitteln, z.B.: kostenlose Beratung, Stipendien, zinsvergünstigte Gründerkredite) nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen - etwa dadurch, dass ein Unternehmen mehrere Subventionen dieser Art sammelt - ist der Subventionswert aller für ein Unternehmen zulässigen „De-minimis“-Beihilfen auf 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren begrenzt.

13
Warum muss eine De-minimis-Erklärung ausgefüllt werden und wie hoch ist die Beihilfe für die ego.-Konzept geförderten Angebote?

Um zu gewährleisten, dass die „De-minimis“-Beihilfen nicht den maximal zulässigen Subventionswert von 200.000 Euro überschreiten, wird bei der Antragstellung mit Hilfe der Anlage „De-minis-Erklärung“ erfragt, ob das Unternehmen bereits früher „De-minimis“-Beihilfen erhalten hat und wenn ja, wann und in welcher Höhe. Detailliertere Erläuterungen liefert der das BAFA.

Die Teilnahme an den Modulen Ideen entwickeln, Qualifizierung sowie Gründungsunterstützung entspricht einem Subventionswert, der vom Zuwendungsgeber auf 9.355,83 EUR je Teilnehmer festgelegt wurde. Unabhängig von der Anzahl und Umfang der Angebote, die in Anspruch genommen werden, wird die De-minimis-Beihilfe in voller Höhe des Subventionsbetrages zum Zeitpunkt der Gründung eines Unternehmens dem gegründeten Unternehmen zugeschrieben.

14
Wer stellt die De-minimis-Bescheinigung aus?

  • Die De-minimis-Bescheinigung - in der die Höhe der Beihilfe sowie weitere relevante Daten angegeben sind - wird vom Transfer- und Gründerservice erstellt und bereits gegründeten Unternehmen nach Aufnahme in das Programm ausgehändigt.
  • Unternehmen, die im Rahmen der Gründungsbegleitung durch den Transfer- und Gründerservice gründen, erhalten die De-minimis-Bescheinigung nachdem Sie dem uns die Gründung mit einem Nachweis (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Steuernummer) mitgeteilt haben.
  • Die vom Transfer- und Gründerservice erhaltene De-minimis-Beihilfe muss in den folgenden drei Jahren bei der Beantragung De-minimis-relevanter Förderungen als bereits erhaltene De-minimis-Beihilfe angegeben werden.

15
Wann ist das Programm beendet bzw. musst du als Teilnehmer:in aus dem Programm austreten?

Die Programmteilnahme ist beendet, wenn die individuellen Vereinbarungen erfüllt und die mit der Gründungsberatung getroffenen Maßnahmen absolviert wurden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann auch aus der Förderung austreten, wenn er keine weitere Unterstützung benötigt.
Einen Zwang zum Austritt gibt es nicht. In der Regel erfolgt der Austritt nach Abschluss der vereinbarten Maßnahmen bzw. Nutzung der vereinbarten Angebote. Beim Austritt aus dem Programm ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin spätestens vier Wochen nach dem individuellen Ende der Teilnahme verpflichtet den Teilnehmerfragebogen zum Austritt (siehe dazu Downloads, Dokument: Teilnehmer-Erhebungsbogen) auszufüllen und einzureichen.

16
Was sind „subventionserhebliche Tatsachen“?

Durch die Teilnahme an ProIG erhalten Unternehmen eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch. Folgende Tatsachen sind im Rahmen der Teilnahme am Programm für Innovations- und Gründungsförderung subventionserhebliche Tatsachen i.S.d. § 264 StGB:

  • Angaben zur Person und Qualifikation
  • Angaben zum Ort der geplanten/erfolgten Unternehmensgründung
  • Angaben zu erhaltenen oder beantragten De-minimis-Beihilfen
  • Angaben zu unternehmerischen Aktivitäten und Unternehmensbeteiligungen sowie die Vollständigkeit dieser Angaben
     

Bei der Aufnahme in das Projekt muss die Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen erklärt werden. Des Weiteren muss der/die Teilnehmer:in erklären, dass ihm/ihr die Verpflichtung nach §3 Subventionsgesetz bekannt ist.
Diese besagt, dass dem Projektträger unverzüglich alle Änderungen zu den subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen sind.
Gesetzestexte: Strafgesetzbuch (StGB) § 264 Subventionsbetrug, SubvG - Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen   

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Wo finde ich weitere Ressourcen zum Thema Gründen?

  • Die De-minimis-Bescheinigung — in der die Höhe der Beihilfe sowie weitere relevante Daten angegeben sind — wird vom MLU-Gründerservice erstellt und bereits gegründeten Unternehmen nach Aufnahme in das Programm ausgehändigt.
  • Die De-minimis-Bescheinigung — in der die Höhe der Beihilfe sowie weitere relevante Daten angegeben sind — wird vom MLU-Gründerservice erstellt und bereits gegründeten Unternehmen nach Aufnahme in das Programm ausgehändigt.
  • Die De-minimis-Bescheinigung — in der die Höhe der Beihilfe sowie weitere relevante Daten angegeben sind — wird vom MLU-Gründerservice erstellt und bereits gegründeten Unternehmen nach Aufnahme in das Programm ausgehändigt.

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