Um unserem Fördermittelgeber gegenüber zu dokumentieren, wer von uns bei der Vorbereitung und Durchführung einer Gründung unterstützt wird, ist es notwendig Teilnehmer:in des Programmes zu werden. Du erklärst deine Teilnahme, indem du:
Alle Dokumente sind unter sind unter Downloads gelistet.
Die Formulare bringst du ausgefüllt und unterschrieben entweder zu einem Beratungsgespräch mit. Bitte vereinbare dafür im Vorfeld einen Termin mit unserem Beraterteam. Oder du bringst die Formulare zu unseren Veranstaltungen mit, zu denen du dich im Vorfeld angemeldet hast.
Die Formulare sind mit entsprechenden Erläuterungen und Ausfüllhilfen versehen. Solltest du dennoch Probleme haben, wende dich an unsere Gründungsberatung:
Tel. 0345-55 22 9 58
E-Mail: steffen.ahrens_at_gruendung.uni-halle.de
Sobald du Leistungen wie Beratungen, ganztägige Workshops, Coachings (> 8 Stunden) in Anspruch nimmst, benötigst du eine Registrierung als Teilnehmer:in in unserem Programm.
Es ist keine Registrierung erforderlich, wenn du dich nur über die Angebote informieren möchtest (bspw. Orientierungsgespräch) oder du an einer kollektiven Netzwerk- oder Informationsveranstaltung teilnimmst.
Der Fördermittelgeber möchte nachvollziehen, wie die Fördermittel eingesetzt und ob sie zweckmäßig verwendet werden. Wer als Gründungsinteressent:in und Gründer:in die Gründungsförderung des Landes und der EU in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet die benötigten Daten anzugeben. Wer die unter Frage 1 benannten Unterlagen nicht vollständig ausfüllt, kann die Angebote nicht nutzen.
Die Angaben werden anonymisiert der EU-Verwaltungsbehörde übermittelt und sind ansonsten ausschließlich den zuständigen Mitarbeiter:innen des Transfer- und Gründerservice zugänglich. Die Mitarbeiter:innen des Transfer- und Gründerservice sind Angestellte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, welche nicht dem Projekt, der für das Land Sachsen-Anhalt beauftragten Prüfeinrichtung (Investitionsbank Sachsen-Anhalt), dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, einem mit der Evaluierung des Projektes beauftragten Institut oder der EU-Prüfbehörde angehören.
Auf Wunsch kann eine individuelle Vertraulichkeitserklärung erstellt werden.
Keine.
Die Angebote: Gründungsberatung, Mentorenprogramm, Workshops zur Ideengenerierung und Gründerqualifizierung werden im Rahmen der ego.-KONZEPT-Förderung des Landes Sachsen-Anhalt gefördert und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) kofinanziert .
Unsere Angebote zur Gründungsförderung richten sich an Studierende, Alumni und Wissenschaftler:innen aller Fachbereiche der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, anderer Hochschulen sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, die Selbstständigkeit als berufliche Option sehen und die ggf. ein Unternehmen in Sachsen-Anhalt gründen möchten.
Betreut werden können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen Hochschulhintergrund haben (d.h. an einer Hochschule studieren oder studiert haben) und ihr geplantes Gründungsvorhaben in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen.
Solltest Du noch kein konkretes Gründungsprojekt haben und z.B. nur an Workshops oder Coachingformaten teilnehmen wollen, brauchst Du einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt. Bei Teilnehmenden, deren Gründung bereits vor dem Tag der Teilnahmeerklärung vollzogen wurde, darf der Tag der Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Ja, das ist möglich, wenn der Tag deiner Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Der Zeitpunkt des Studienabschlusses bzw. des Studiums spielt keine Rolle.
Ja, das ist möglich. Es können alle Personen mit Hochschulhintergrund und einer Gründungsabsicht in Sachsen-Anhalt Programmteilnehmende werden.
Mindestens ein Teammitglied muss einen Hochschulhintergrund haben und das geplante Gründungsvorhaben in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen bzw. seinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Über die Kofinanzierung unseres Projektes durch den ESF (Europäischen Union: Europäischer Sozialfonds) wird eine „De-minimis“-Beihilfe gewährt, welche an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft ist.
Damit die als „De-minimis“-Beihilfen bezeichneten Subventionen (Leistungen aus öffentlichen Mitteln, z.B.: kostenlose Beratung, Stipendien, zinsvergünstigte Gründerkredite) nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen - etwa dadurch, dass ein Unternehmen mehrere Subventionen dieser Art sammelt - ist der Subventionswert aller für ein Unternehmen zulässigen „De-minimis“-Beihilfen auf 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Um zu gewährleisten, dass die „De-minimis“-Beihilfen nicht den maximal zulässigen Subventionswert von 200.000 Euro überschreiten, wird bei der Antragstellung mit Hilfe der Anlage „De-minis-Erklärung“ erfragt, ob das Unternehmen bereits früher „De-minimis“-Beihilfen erhalten hat und wenn ja, wann und in welcher Höhe. Detailliertere Erläuterungen liefert der das BAFA.
Die Teilnahme an den Modulen Ideen entwickeln, Qualifizierung sowie Gründungsunterstützung entspricht einem Subventionswert, der vom Zuwendungsgeber auf 9.355,83 EUR je Teilnehmer festgelegt wurde. Unabhängig von der Anzahl und Umfang der Angebote, die in Anspruch genommen werden, wird die De-minimis-Beihilfe in voller Höhe des Subventionsbetrages zum Zeitpunkt der Gründung eines Unternehmens dem gegründeten Unternehmen zugeschrieben.
Die Programmteilnahme ist beendet, wenn die individuellen Vereinbarungen erfüllt und die mit der Gründungsberatung getroffenen Maßnahmen absolviert wurden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann auch aus der Förderung austreten, wenn er keine weitere Unterstützung benötigt.
Einen Zwang zum Austritt gibt es nicht. In der Regel erfolgt der Austritt nach Abschluss der vereinbarten Maßnahmen bzw. Nutzung der vereinbarten Angebote. Beim Austritt aus dem Programm ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin spätestens vier Wochen nach dem individuellen Ende der Teilnahme verpflichtet den Teilnehmerfragebogen zum Austritt (siehe dazu Downloads, Dokument: Teilnehmer-Erhebungsbogen) auszufüllen und einzureichen.
Durch die Teilnahme an ProIG erhalten Unternehmen eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch. Folgende Tatsachen sind im Rahmen der Teilnahme am Programm für Innovations- und Gründungsförderung subventionserhebliche Tatsachen i.S.d. § 264 StGB:
Bei der Aufnahme in das Projekt muss die Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen erklärt werden. Des Weiteren muss der/die Teilnehmer:in erklären, dass ihm/ihr die Verpflichtung nach §3 Subventionsgesetz bekannt ist.
Diese besagt, dass dem Projektträger unverzüglich alle Änderungen zu den subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen sind.
Gesetzestexte: Strafgesetzbuch (StGB) § 264 Subventionsbetrug, SubvG - Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen